Arbeitsrecht
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Durch Kenntnis beider Seiten lässt sich die optimale Lösung für Ihr Anliegen erzielen. Wir errichten und prüfen beispielsweise Arbeits- bzw. damit zusammenhängende Verträge oder vertreten vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Unser Tätigkeitsfeld umfasst sämtliche Materien des österreichischen Arbeitsrechts.
Weitere Themen des Arbeitsrechtes, in denen Sie von uns unterstützt werden sind Fragen im Zusammenhang mit Kollektivverträgen, Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung, Mobbing, Diskriminierung, Versetzung, sowie Haftung von Dienstnehmern oder Dienstgebern.
Im Rahmen des Sozialrechtes unterstützen wir Sie unter anderem bei Anträgen und Klagen im Zusammenhang mit Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Egal ob Sie von uns nur eine Beratung wünschen, ein außergerichtliches Einschreiten oder ob Sie Klage einbringen wollen, wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.