Verwaltungsrecht
Sie möchten ein Bauwerk errichten? In unmittelbarer Nähe Ihres Wohnhauses soll eine Betriebsanlage errichtet werden? Sie haben eine Verwaltungsstrafe vorgeschrieben bekommen? Die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung beinhaltet Auflagen, die Sie befremdlich finden?
Das Verwaltungsrecht stellt einen sehr umfassenden Bereich dar, der alle Lebensbereiche betrifft. Wir unterstützen Sie gerne insbesondere in folgenden Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts:
- Baurecht (Bauplatzerklärung und Baubewilligung, Nachbarrechte, Abwehr baupolizeilicher Maßnahmen, etc.)
- Gewerberecht (einschließlich Betriebsanlagenrecht)
- Straßenverkehrsordnung
- Führerscheinrecht
- Recht der Güterbeförderung
- Grundverkehrsrecht
- Fremdenrecht (Vertretung in Asylverfahren, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, etc.)
- Wasser-, Abfallwirtschafts- und Forstrecht
- Verwaltungsstrafrecht
Wir bieten eine kompetente Beratung in allen Bereichen des Verwaltungsrechts an und vertreten Sie selbstverständlich in Verfahren vor den österreichischen Verwaltungsbehörden sowie dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof.