Vertragsrecht
Wir erstellen für Sie insbesondere:
- Kaufverträge
- Tauschverträge
- Schenkungsverträge
- Übergabsverträge
- Ehe- und Partnerverträge
- AGB für den rechtsgeschäftlichen Verkehr
- IT-rechtliche Verträge (z.B. Softwarelizenzverträge, Wartungsverträge)
- arbeitsrechtliche Verträge (z.B. Dienstverträge, Werkverträge)
- gesellschaftsrechtliche Verträge (z.B. Verschmelzungsverträge)
- Mietverträge
- Bauträgerverträge
- datenschutzrechtliche Vereinbarungen bzw. Erklärungen
Wir beraten Sie bereits vor und während der Vertragsverhandlungen, verfassen die Vertragsurkunde für Sie und klären formalrechtliche Voraussetzungen (Einhaltung von Formvorschriften, Vergebührungen, etc.).
Durch unsere Prozesserfahrung wissen wir, wie verschiedene Vertragsklauseln im Streitfall von den Gerichten ausgelegt werden, sodass wir schon bei der Errichtung von Verträgen auf etwaige Konsequenzen Rücksicht nehmen und die für Sie sichersten Formulierungen finden können.
Wir sichern Ihnen auch gerne Ihre Rechtsgeschäfte durch Übernahme von Treuhandschaften ab.